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Honorar

Transparenz und Vorhersehbarkeit sind die vorrangigsten Ansprüche an die Honorargestaltung des Rechtsanwalts. Meine Honorarverrechnung erfolgt gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK 2005) für Rechtsanwälte sowie dem Notariatstarifgesetz (NTG) und erfüllt daher die genannten Kriterien. Der Volltext des RATG und der AHK steht Ihnen unter www.oerak.at zur Verfügung. Der Volltext des NTG steht Ihnen unter www.ris.bka.gv.at zur Verfügung.

Alternativ und nach Vereinbarung kann die Honorarverrechnung nach Stundensatz oder pauschaliert erfolgen. Zwischenabrechnungen sind jederzeit möglich, sodass Sie sich stets über die bereits angefallenen Kosten informieren können.

Im Rahmen der Aktion „Check Dein Recht“ (www.oerak.at) biete ich den Ehe- und Partnerschaftscheck zum Pauschalpreis von EUR 120,- (inkl. 20% USt) an.

In allen anderen Rechtsgebieten verrechne ich die Erstberatung nach RATG.  

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich für Sie die Einholung der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und wickle die weitere Honorarverrechnung direkt mit dieser ab. Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen Ihre Rechtsschutzversicherung betreffend bereits zum Erstgespräch mit.

 

 

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